Die Bundeszahnärztekammer hat unter Führung der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, in dem sich alle Zahnärzte mit besonderen Vorteilen privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern können. Dadurch erhalten Zahnärzte und sogar Studenten der Zahnmedizin ein optimales Angebot.
Die wesentlichen Vorteile des Gruppenversicherungsvertrages sind:
1. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis:
Durch den rabattierten Beitrag können sich Zahnärzte/innen sehr günstig absichern. Dazu ein Beispiel mit einer 30-jährigen Zahnärztin, 2.000,- € monatlicher Rente, Endalter 67
Versicherer/Tarif | Monatlicher Zahlbeitrag |
Gruppenvertrag der Bundeszahnärztekammer | 77,40 € |
Hannoversche | 86,91 € |
Basler | 87,07 € |
Stuttgarter | 89,13 € |
Ergo | 89,87 € |
Swiss Life | 93,14 € |
Condor | 93,21 € |
Deutsche Ärzteversicherung | 97,16 € |
Barmenia | 98,46 € |
Allianz | 100,20 € |
Alte Leipziger | 100,28 € |
Volkswohlbund | 101,53 € |
HDI | 102,31 € |
LV 1871 | 104,58 € |
Provinzial Rheinland | 110,19 € |
Dialog | 112,88 € |
Generali | 114,76 € |
Signal-Iduna | 116,05 € |
Sparkassen-Versicherung | 122,36 € |
Zurich | 138,69 € |
(Quelle: Morgen & Morgen Vergleichsprogramm, Tarifauswahl mit AU- und Infektionsklausel, 02/2021)
Die Beitragsunterschiede im Marktvergleich sind enorm. Er zeigt auf, wie vorteilhaft der Gruppenversicherungstarif der Bundeszahnärztekammer ist.
2. Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung:
Im Wesentlichen wird nur die Frage gestellt, ob man in den letzten drei Jahren wegen Beschwerden des Bewegungsapparates, der Psyche, des Herzens und Kreislaufs, Zuckerkrankheit, Schlaganfall oder Krebs in ärztlicher Behandlung war und ob man Medikamente einnimmt.
Normalerweise werden 12 Fragen gestellt, die einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen. Die Gefahr, dabei etwas zu vergessen und nicht anzugeben, ist vorhanden. Der Versicherer würde dann ggf. im Leistungsfall eine Leistung verweigern.
Durch die sehr eingeschränkten Fragen können sich auch Zahnärzte/innen mit leichten Vorerkrankungen versichern.
3. Beitrags- und Leistungsvorteile gegenüber älteren Verträgen:
Auch wenn schon eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, lohnt sich eine Überprüfung, denn durch die günstige Kalkulation können Zahnärzte Beiträge sparen und Bedingungen optimieren.
Hierzu ein Beispiel:
Ein 43-jähriger Zahnarzt hat 2009 eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Rente von 2.500,- € abgeschlossen. Der Beitrag beträgt 118,- € monatlich. Durch den Gruppenversicherungsvertrag würde er mehr als 17% sparen. Im Laufe seines Berufslebens beträgt die Ersparnis mehr als 5.000,- €.
Hinzu kommen noch Verbesserungen in den Bedingungen. Zu nennen ist insbesondere die Arbeitsunfähigkeits- und Krebsklausel, die im alten Vertrag noch nicht enthalten sind.
Im Gruppenversicherungsvertrag können sich alle Zahnärzte bis zum 57. Lebensjahr und einer maximalen Rentenhöhe von 2.500,- € versichern.